Honorar

Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es sieht in allen Verfahren, die vor Gericht ausgetragen werden, standardisierte Gebührensätze vor. Bei allen Beratungsmandaten rechnet Rechtsanwalt Jan Weber - nach vorheriger Vereinbarung - mit einem individuellen Stundensatz ab.

Insbesondere für Künstler bietet Rechtsanwalt Jan Weber eine besondere Vergütungsform an: 

Bezahlen Sie mit Ihren Kunstwerken!

Ein Mandatsverhältnis setzt Vertrauen und Wertschätzung voraus - deshalb das Angebot: Rechtsanwalt Jan Weber berechnet seine Leistungen mit seinen üblichen Vergütungssätzen. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung. Die Zahlung kann nun mit einem Kunstwerk im entsprechenden Gegenwert erfolgen. Dazu sucht sich Rechtsanwalt Jan Weber ein Kunstwerk bei Ihnen aus. Sie berechnen ihm dafür Ihren üblichen Verkaufspreis und stellen ihm ebenfalls eine Rechnung darüber aus. 

In abgewandelter Form gilt dieses Angebot auch für andere Mandanten aus der Kreativszene - wichtig: Die Vereinbarung erfolgt in allen Fällen individuell und nur bei entsprechend vertrauensvollem Kontakt. Und: Ein Wechsel zu einer klassischen Bezahlung bleibt Ihnen jederzeit vorbehalten!

Und keine Angst: Das Honorar steht in der Regel in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Anliegen. Wenn es nicht wirtschaftlich wäre, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, werden Sie frühzeitig darauf hingewiesen! Nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Jan Weber auf und erfragen Sie Ihr persönliches Angebot.

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