Kunstrecht

Jan Weber ist seit 2002 Rechtsanwalt in Köln. Er ist Mitglied des Heidelberger Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V. Seine bundesweit tätige Kanzlei berät vor allem die Kreativszene: Künstler, Designer, Fotografen, Fotomodelle, Werbeagenturen, Galeristen, Kunstsammler, Musiker und Musikmanager. 

Das Themenspektrum ist entsprechend spezialisiert, folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:

Kunstrecht

- Beratung zum Eigenvertrieb von Kunstwerken

- Erstellung von Galerieverträgen

- Beratung bei Buchprojekten

- Beratung zu allgemeinen Fragen des Kunsthandels

- Verteidigung von Graffiti-Künstlern

- Gewährleistung der Kunstfreiheit

Urheberrecht

- Schutz und wirksame Durchsetzung von Urheberrechten

- Verhandlung von Nutzungsverträgen bei Urheberrechten anderer

Presserecht

- Schutz vor unangemessener Berichterstattung, Gegendarstellungen

- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Musikrecht

- Beratung bei Bandgründung

- Erstellung von Musikmanagementverträgen

- Selbstvermarktung

- Verhandlung mit Major und Independent Label

- Tonstudioberatung

Fotorecht

- Erstellung von Model Release

- Beratung von Street Photographern

- Schutz von Persönlichkeitsrechten

Designrecht

- Designschutz

- Markenanmeldung

- Durchsetzung der Rechte

© Jan Weber 2013