Jan Weber ist seit 2002 Rechtsanwalt in Köln. Er ist Mitglied des Heidelberger Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V. Seine bundesweit tätige Kanzlei berät vor allem die Kreativszene: Künstler, Designer, Fotografen, Fotomodelle, Werbeagenturen, Galeristen, Kunstsammler, Musiker und Musikmanager.
Das Themenspektrum ist entsprechend spezialisiert, folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:
Kunstrecht
- Beratung zum Eigenvertrieb von Kunstwerken
- Erstellung von Galerieverträgen
- Beratung bei Buchprojekten
- Beratung zu allgemeinen Fragen des Kunsthandels
- Verteidigung von Graffiti-Künstlern
- Gewährleistung der Kunstfreiheit
Urheberrecht
- Schutz und wirksame Durchsetzung von Urheberrechten
- Verhandlung von Nutzungsverträgen bei Urheberrechten anderer
Presserecht
- Schutz vor unangemessener Berichterstattung, Gegendarstellungen
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Musikrecht
- Beratung bei Bandgründung
- Erstellung von Musikmanagementverträgen
- Selbstvermarktung
- Verhandlung mit Major und Independent Label
- Tonstudioberatung
Fotorecht
- Erstellung von Model Release
- Beratung von Street Photographern
- Schutz von Persönlichkeitsrechten
Designrecht
- Designschutz
- Markenanmeldung
- Durchsetzung der Rechte