Ein Politiker muss nicht zwangsläufig gewählt worden sein
Bei der Veröffentlichung von Fotos mit Personen gibt es einen abgestuften Schutz, je nachdem wie stark die Person in der Öffentlichkeit steht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterscheidet dabei zwischen Politikern („politicians/personnes politiques“), sonstigen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen („public figures/personnes publiques“) und Privatpersonen („ordinary persons/personnes ordinaires“). Dabei werden…