
Seit 2002 bin ich Rechtsanwalt in Köln. Außerdem bin ich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Mitglied des Heidelberger Instituts für Kunst und Recht (IFKUR) e.V., der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwalt Verein (AGEM). Ich bin weiterhin Absolvent des Masterstudiengangs Gewerblicher Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (LL.M.).
Meine bundesweit tätige Kanzlei berät vor allem die Kreativszene: Künstler, Designer, Fotografen, Fotomodelle, Werbeagenturen, Galeristen, Kunstsammler, Musiker und Musikmanager.
Das Themenspektrum ist entsprechend spezialisiert, folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:
Kunstrecht
– Beratung zum Eigenvertrieb von Kunstwerken
– Erstellung von Galerieverträgen
– Beratung bei Buchprojekten
– Beratung zu allgemeinen Fragen des Kunsthandels
– Verteidigung von Graffiti-Künstlern
– Gewährleistung der Kunstfreiheit
Urheberrecht
– Schutz und wirksame Durchsetzung von Urheberrechten
– Verhandlung von Nutzungsverträgen bei Urheberrechten anderer
Presserecht
– Schutz vor unangemessener Berichterstattung, Gegendarstellungen
– Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Musikrecht
Ich berate seit Jahren erfolgreich im Musikrecht. Viele Fragen treten dabei immer wieder auf. Antworten finden Sie u.a. auf der speziellen Facebook-Seite zum Musikrecht. Oder Sie lassen sich individuell beraten:
– Beratung bei Bandgründung
– Erstellung von Musikmanagementverträgen
– Selbstvermarktung
– Verhandlung mit Major und Independent Label
– Tonstudioberatung
Fotorecht
– Erstellung von Model Release
– Beratung von Street Photographern
– Schutz von Persönlichkeitsrechten
Designrecht
– Designschutz
– Markenanmeldung
– Durchsetzung der Rechte
Regulierte Selbstregulierung nach NetzDG
Der Vorstand der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) hat mich zum Mitglied des NetzDG-Prüfausschusses ernannt. Die FSM ist eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach NetzDG (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken). Die NetzDG-Prüfausschüsse entscheiden auf Antrag über die Rechtswidrigkeit von Inhalten in den der FSM angeschlossenen sozialen Netzwerke und über Beschwerden von Uploadern entfernter Inhalte.
Berufsrechtliches Engagement
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mich zudem vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 unter Berufung in das ehrenamtliche Richterverhältnis zum Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln ernannt. Das gibt mir u.a. die Möglichkeit, durch einen Perspektivwechsel die Rolle des Richters besser zu verstehen und diese Erfahrung in meine tägliche Praxis als Rechtsanwalt einzubringen.