2 Sekunden geklaut und damit das Urheberrecht verletzt! So kann man das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Satz zusammenfassen.
Um was ging es:
Die Komponisten des Songs „Nur mir“ von Sabrina Setlur hatten aus dem 20 Jahre älteren Musikstück „Metall auf Metall“ von Kraftwerk eine Rhythmussequenz gesampelt und damit den neuen Song unterlegt.
Der BGH entschied nun, dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Recht zur freien Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) greift hier nicht, da bereits ein „durchschnittlicher ausgestatteter und befähigter“ Musikproduzent in der Lage gewesen wäre, eine eigene Tonaufnahme einzuspielen, die dem Original gleichwertig gewesen wäre.
Urteil vom 13.12.2012, BGH – I ZR 182/11, Pressemitteilung.