RTL-Interview zu Reverse Graffiti
Heute war ein Fernsehteam von RTL bei mir in der Kanzlei und hat mich zur Strafbarkeit von Reverse Graffiti interviewt. Da in dem Interview keine Paragraphen genannt werden sollten, hier als Ergänzung meine ausführlichere Auffassung: § 303 StGB regelt die Sachbeschädigung. Früher war das „normale“ Graffiti nicht strafbar, weil die Sache ja nicht beschädigt oder zerstört…