Heute war ein Fernsehteam von RTL bei mir in der Kanzlei und hat mich zur Strafbarkeit von Reverse Graffiti interviewt.
Da in dem Interview keine Paragraphen genannt werden sollten, hier als Ergänzung meine ausführlichere Auffassung:
§ 303 StGB regelt die Sachbeschädigung. Früher war das „normale“ Graffiti nicht strafbar, weil die Sache ja nicht beschädigt oder zerstört wird. Mit der Einfügung des § 303 Abs. 2 StGB wurde dann auch unter Strafe gestellt, wenn das Erscheinungsbild einer fremden Sache unbefugt nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird.
Beim Reverse Graffiti wird eine verschmutzte Sache partiell gereinigt und damit ein Kunstwerk geschaffen. Wie so was aussieht, zeigt z.B. der Kölner Künstler Tim Ossege auf seiner Webseite – live zu sehen gewesen z.B. in Köln in der Nähe vom Gürzenich:
Das Erscheinungsbild der fremden Sache wird durch die Reinigung verändert. Aber aus meiner Sicht ist dies weder erheblich noch dauerhaft. Bisher sehen das offenbar auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte so. Denn Verurteilungen wegen Reverse Graffiti sind nicht bekannt.
Die Stadt Köln will dies laut Medienberichten jedoch ändern und plant, Strafanzeigen gegen Künstler zu stellen. Ein Armutszeugnis für eine liberale Stadt!
Juristisch muss auf die fremde Sache eingewirkt werden. Da aber nur der Dreck von der Sache entfernt wird, die Sache selbst aber unangetastet bleibt (hört sich nach einer Spitzfindigkeit an, ist aber wirklich ein Unterschied!), ist es schon keine erhebliche Veränderung.
Sie ist aber auch nicht dauerhaft, da sich die Umwelt das Erscheinungsbild ja auch wieder zurückholt. Denn eins ist in Köln sicher: Der Dreck kommt schneller zurück als wir alle das wollen!
Das Ergebnis ist auch angemessen, denn wo soll sonst die Grenze gezogen werden: Ist dann auch schon Kreidemalerei auf dem Bürgersteig von Kindern strafbar (jedenfalls wenn sie schon 14 Jahre alt sind)? Oder darf man dann auch nicht mehr auf dreckige Autos mit dem Finger „Saubär“ malen? Und ist es auch schon Sachbeschädigung, wenn ich den Hauseingang meines Nachbarn mitkehre?
Ich bin überzeugt davon, dass die Stadt Köln mit ihrer Auffassung falsch liegt und schon die Staatsanwaltschaft Köln, spätestens aber jeder Strafrichter das Verfahren einstellen wird.
Der Beitrag lief am 22.04.2014 auf RTL-West und kann hier bei RTL noch eine Zeit lang abgerufen werden.