Angriff auf das Urheberrecht aus Europa
Es klingt so nebensächlich und ist doch dramatisch: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ganz frisch entschieden, dass YouTube bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht auf Verlangen des Geschädigten nur die Postadresse herausgeben muss. Es besteht danach kein Anspruch auf Mitteilung der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer. Haben Sie sich schon mal bei einem Sozialen…