Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten Überbrückungshilfen des Bundes. Bisher durften nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer diesen Hilfen für ihre Mandanten beantragen. Ein Skandal, da ich als Rechtsanwalt einem Steuerberater schon im Steuerberatungsgesetz gleich gestellt bin. Es hat ein bißchen gedauert, aber nun hat die Bundesregierung wohl selbst mal ins Gesetz geschaut und endlich auch alle Rechtsanwälte als Antragsteller für ihre Mandanten zugelassen.
Das bedeutet, dass meine Mandanten – und die, die es werden wollen! – ab heute ihren Antrag auf Überbrückungshilfe über mich stellen können. Sind Sie in eine Corona-Notlage geraten, dann berate ich Sie, welche Unterlagen zum Nachweis notwendig sind und wie hoch die Überbrückungshilfe ausfällt. Und den Antrag stelle ich dann gerne auch für Sie.
Die Anträge können bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen, die im Zuge der Corona-Krise erhebliche Schwierigkeiten für ihren Geschäftsbetrieb hatten oder haben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und gemeinnützige Organisationen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten.
Förderfähige Kosten sind insbesondere fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten.
Die maximale Förderung beträgt 50.000 € pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten werden max. 3.000 € pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten max. 5.000 € pro Monat gezahlt.
Was kostet mich die Antragstellung?
Der Antrag selbst ist gebührenfrei. Für meine Tätigkeit wird ein Honorar fällig, das meinen Aufwand abdeckt. Da eine Antragstellung nur sinnvoll ist, wenn ich Sie bereits oder in Zukunft auch in Steuerangelegenheiten berate, mache ich Ihnen gerne ein Pauschalangebot. Übrigens ist das Honorar für die Antragstellung selbst auch förderfähig! Um Sie in der Corona-Krise zu unterstützen, zahlen Sie im ersten Jahr der Steuerberatung nur den halben Preis!