Man kennt das ja aus Deutschland: Erfolgreiche Musik wird gern vereinnahmt. Ist ja auch einfach, da der Wiedererkennungswert besonders hoch. Warum sollten Politiker da anders sein? Bei der letzten Bundestagswahl wählte die CDU den Hit der Toten Hosen „Tage wie diese“ für ihre Veranstaltungen aus. Die Toten Hosen fanden das nicht so prickelnd und gingen dagegen vor. Allerdings nicht juristisch, sondern mit einer öffentlichen Distanzierung.
Das war auch die einzige Reaktionsmöglichkeit für Campino & Co. Schließlich ist die Rechtslage in Deutschland so, dass demokratische Parteien jegliche Musik bei Veranstaltung nutzen dürfen. Sie müssen die Nutzung lediglich bei der GEMA anmelden und dafür zahlen. Das ist ein bewährtes System und erfolgreiche Musiker profitieren davon in hohem Maße. Denn das Recht unterscheidet nicht zwischen öffentlichen Partys und Parteiveranstaltungen.
Die Situation in den USA
Derzeit läuft der US-Präsidentschaftswahlkampf. Für die Wahl von Donald Trump ist eigens ein Unternehmen gegründet worden, die DONALD J. TRUMP FOR PRESIDENT, Inc. Sie veranstaltet die Wahlkampfauftritte und spielt dort zwei Songs von Neil Young: Rockin‘ in the free world und Devil’s Sidewalk.
Neil Young hat nun auf seiner Webseite eine Klageschrift veröffentlicht, mit der er das Abspielen seiner Musik bei den Wahlkampfveranstaltungen von Donald Trump verbieten lassen will. Bereits bei der ersten Wahlkampagne 2015 hatte er entsprechend protestiert. Nun verlangt er Unterlassung und Schadensersatz. Der Schadensersatz soll zwischen 750 und 150.000 US$ pro Auftritt liegen.
Prinzipiell ist die Situation in den USA vergleichbar mit der in Deutschland. Für das Abspielen der Musik ist eine Lizensierung erforderlich. Die kann aber nur verweigert werden, wenn der Song verunstaltet wird oder in einen sittenwidrigen Kontext eingebettet wird. Nun kann man Neil Young zugute halten, dass er Donald Trump vermutlich für einen Rassisten hält, der Gewalt schürt. Zuletzt war das bei „Black Lives Matter“ zu interpretieren.
Ich glaube aber, dass kein Gericht in den USA Neil Young recht geben wird. Schließlich handelt es sich um den amtierenden US-Präsidenten. Und im Rahmen eines Wahlkampf für eine demokratische Wahl kann man schwerlich von einer Entstellung der Musik sprechen.
Aber immerhin ist die Distanzierung durch Neil Young deutlich und wird Donald Trump nicht gefallen. Der Rest ist eine Debatte über Meinungsfreiheit und -vielfalt. Gut so!