Eigentlich wollte ich nur nach einer Übersicht aller Rechtsanwälte bei Facebook googeln. Und siehe da: Einer der ersten Treffer ist ein Aufsatz des Münsteraner Professors für Medienrecht Thomas Hoeren. Dieser Artikel vom 15. Juni 2011 aus dem Deutschen AnwaltSpiegel listet die ganzen Risiken von Facebook auf und schließt mit dem Rat, Facebook zu meiden. Im Original heißt es sogar: „Unternehmen haben dort nichts zu suchen; denn ihre Geschäftsinteressen beißen sich regelmäßig mit den Besonderheiten des Web 2.0 und den dort gängigen interaktiv-privaten Umgangswünschen.“
Meine Facebook-Seite zum Kunstrecht gehört zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Facebook-Seiten von Rechtsanwälten. Und natürlich drücken viele Nutzer nicht nur „Gefällt mir“, sondern schicken mir auch eine „Freundschaftsanfrage“. Aber wo ist das Problem? Das A und O im Anwaltsberuf ist das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant. Ohne geht es nicht. Und mit wievielen Mandanten habe ich schon ein Bier getrunken? Das ist doch auch ein „interaktiv-privater Umgangswunsch“ und völlig üblich. Warum nicht auch bei Facebook? Mich stört es jedenfalls nicht und es haben sich schon viele vertrauensvolle Mandate daraus entwickelt.
Als Rechtsanwalt bei Facebook zu sein, ist ein Wettbewerbsvorteil! Und für mich und meine Mandanten eine hervorragende Möglichkeit, einander kennen zu lernen und miteinander zu kommunizieren.
Vielen Dank an alle, denen meine Aktivitäten im Web 2.0 gefallen!