Kunsthandel ohne Gutachter funktioniert nicht. Sammler und Museen sind darauf angewiesen, dass sachverständige Gutachter das Kunstwerk untersuchen und begutachten. Doch wie und wann haften die Gutachter für ihre Expertise? Und wie sieht es bei Kunstauktionen aus? Haftet der Gutachter nur dem Auftraggeber gegenüber oder auch dem Käufer? Diese und weitere spannende Fragen wirft das Europa-Institut der Universität Zürich im Rahmen des Seminars „Kunst und Recht“ am 27. November 2012 auf. Antworten darauf sollen renommierte Kunstrechtler aus der Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Deutschland geben. Das detaillierte Programm lässt sich hier als PDF abrufen. Die Teilnahmegebühr beträgt 400 CHF, Anmeldeschluss ist am 12. November 2012.
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